Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 2009

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Nichts Neues

Wie von mir erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth bestätigt, wonach die Verbotsverfügung über den Rudolf-Heß-Marsch auch in diesem Jahr
(22.08.2009) gerechtfertigt sei.

Soweit in der Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs erklärt wird, daß ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluß nicht möglich sei, ist dies selbstverständlich falsch. Ein Rechtsmittel hiergegen kann an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Dies ist dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch bekannt, weil schon früher hinsichtlich eines von ihm bestätigten Verbotes des Heß-Marsches das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren dem Anmelder des Heß-Marsches Recht gegeben hatte, und daraufhin der Marsch stattfinden konnte.

Obwohl die Entscheidung relativ kurz war, und bereits am 02.07.2009 von mir sofortige Entscheidung gefordert worden war, damit das Verfassungsgericht hinreichend Zeit habe, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst nach knapp einem Monat entschieden, mit einer sehr kurzen Begründung, so daß wiederum die Zeit für das Bundesverfassungsgericht verkürzt wurde.

Am 03.08.2009 ist mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht gefaxt worden.



Rieger
03.08.2009


(c)

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