Das System wird immer krimineller

Das System wird immer krimineller

Eines des von mir bestgehüteten Geheimnisse war, wo meine Sammlung historischer Wehrmachtsfahrzeuge aufbewahrt wurde. Augrund entsprechender Überwachungsmaßnahmen wußte aber natürlich der Verfassungsschutz, wo sich die von mir angemietete Scheune befand. Das Innenministerium in Hannover gab eine Pressemeldung heraus, wo mitgeteilt wurde, daß die Scheune in Stemmen sei; ferner wurde gleich noch ein Foto dieser Scheune mitgeliefert. Dem Innenministerium in Hannover ist bekannt, daß in den letzten Jahrzehnten im norddeutschen Raum über 20 Gebäude von der Antifa angezündet worden waren, ferner zahlreiche Kraftfahrzeuge, die nationalen Aktivisten gehörten. Es bestand keinerlei öffentliches Interesse daran, zu wissen, wo meine Wehrmachtsfahrzeuge standen. Die Veröffentlichung dieser Meldung konnte natürlich nur einen Sinn und Zweck haben: daß diese Scheune angezündet wurde.

Genau das wurde dann auch 3 Tage später versucht. Da die von mir gemietete Scheune an eine andere Scheune angebaut war, vor dieser Scheune einige alte PKW’s (nicht meine) standen, und der oder die Täter von hinten kamen, nahmen sie an, daß dies die betreffende Scheune sei, und zündeten die Kraftfahrzeuge und diese benachbarte Scheune an. Daraufhin erklärte der Polizeichef von Verden, es sei die „falsche Scheune“ angezündet worden; Riegers Scheune stünde daneben.

Das Verhalten der Beamten im Innenministerium in Hannover kann nur als Anstiftung zur Brandstiftung gewertet werden. Das preußische Oberverwaltungsgericht hat schon vor 100 Jahren den Begriff des „Zweckveranlassers“ entwickelt anhand einer Musikkapelle. Diese intonierte regelmäßig in einem Badeort ein Lied, woraufhin die Badegäste einen anstößigen Text sangen. Das OVG entschied, daß gegen die Musikkapelle angegangen werden könne, wenn sie mit dem Intonieren des Musikstücks bezweckt habe, daß die Kurgäste das betreffende Lied sangen. Dementsprechend habe ich gegen die „mir nicht bekannten“ Beamten im Innenministerium Strafanzeige erstattet; das Verfahren wurde natürlich eingestellt, weil sie zwar keinen plausiblen Grund benennen konnten, warum der Antifa frei Haus der Standort meiner Fahrzeuge geliefert wurde, aber trotz der zahlreichen kriminellen Aktionen, die von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes begangen wurden, und der Fälle John pp. kein Staatsanwalt in Niedersachsen davon ausgeht, daß etwa Verfassungsschützer zu Straftaten anstiften wollten.

Da innerhalb kurzer Zeit ein weiterer Anschlag auf die „richtige Scheune“ zu erwarten war, habe ich unverzüglich die Wehrmachtsfahrzeuge auf den „Heisenhof“ der Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation überführt, wo sie in Garagen sicher verwahrt wurden. Der Heisenhof wurde bewacht, so daß dort ein guter Verwahrort gefunden worden war. Daß ich meine Fahrzeuge auf den Heisenhof brachte, ist sowohl im Fernsehen, als auch in Zeitungen dargestellt worden. Auch der Grund ist dargestellt worden.

Weil die Firma, die die in London für die Stiftung erforderliche Büroadresse hielt, in Konkurs ging, und mir dies als director der Wilhelm-Tietjen-Stiftung nicht mitteilte, kam ein Schreiben der britischen Behörden an diese Londoner Anschrift als „unbekannt“ zurück, woraufhin die Stiftung im Register gelöscht wurde. Die erforderlichen Maßnahmen, um die Löschung rückgängig zu machen, sind zwischenzeitlich durch mich veranlasst worden. Es ist mithin nur noch eine Frage der Zeit, bis die Stiftung wieder im britischen Handelsregister eingetragen ist.

Die Zwischenzeit wollte aber die Stadt Pößneck benutzen, um sich das der Stiftung gehörende Schützenhaus in Pößneck unter den Nagel zu reißen. Zu diesem Zwecke ließ sie durch das Amtsgericht Jena den CDU-Ratsherr Borchardt als Nachtragsliquidator einsetzen, der erklärte, das Objekt verkaufen zu wollen. Per einstweilige Verfügung habe ich ihn insoweit gestoppt und dann auch seine Ablösung als Nachtragsliquidator in einem längeren Verfahren durch die Instanzen durchgesetzt.

Zeitweilig gab es also keinen Nachtragsliquidator.

Die Rechtslage ist insoweit eindeutig: Das Vermögen einer Gesellschaft wird dadurch nicht herrenlos, sondern existiert als „Restvermögen“ weiter. Trotz der eindeutigen Rechtslage behauptete die Gemeinde Dörverden, der „Heisenhof“ sei herrenlos, ließ Schlösser aufbrechen und bezeichnete meine Wehrmachts-PKW als „Fundstücke“. Auch die Gemeinde Dörverden wusste natürlich, daß es sich nicht um herrenlose Sachen handelte, sondern daß sie in meinem Eigentum standen. Borchardt, der mich aufgefordert hatte, als er noch Nachtragsliquidator war, die Fahrzeuge zu entfernen, hatte ich mitgeteilt, daß die Garagen durch mich von der Tietjen-Stiftung angemietet worden seien.

Es wurde dann als Insolvenzverwalter Görge Scheid, Anger 10, 99084 Erfurt, (Telefon 0361/7892060) durch das Amtsgericht Jena als Nachtragsliquidator eingesetzt. Dies geschah, obwohl nach dem Gesetz ein Nachtragsliquidator die Interessen der Restgesellschaft zu wahren hat, und ich als ehemaliger Direktor der gelöschten Gesellschaft natürlich am besten die Interessen wahren könnte; sämtliche Rechnungen waren auch nach der Löschung weiter bezahlt worden, Grundsteuern und Stromkosten beglichen worden usw. Ich forderte Scheid auf, verschiedene Dinge zu tun. Dies tat er nicht, woraufhin ich Beschwerde gegen seine Bestellung einlegte. Stattdessen ließ er eine Reihe von LKW’s am 22.11.07 ? ohne mich zu informieren? auf dem Heisenhof vorfahren. Meine Fahrzeuge wurden aufgeladen und weggebracht. Nationalisten, die das Objekt beobachteten, wollten den LKW’s folgen, um festzustellen, wohin meine Fahrzeuge verbracht würden. Dies wurde durch die Polizei infolge vorläufiger Festnahme verhindert. Sie konnten lediglich die Telefonnummer des Transportunternehmens feststellen.

Ich selbst war nicht in Hamburg an diesem Tage; am nächsten Tag verlief mein Bemühen, nähere Auskünfte vom Transportunternehmen zu bekommen, wohin die Fahrzeuge verbracht worden seien, erfolglos.

Mir wurde lediglich gesagt, daß sie zu einem „Autoverwerter“ gebracht worden seien. Der habe ihm den Auftrag gegeben. Die Nachfrage bei der Polizei in Verden ergab, daß der Nachtragsliquidator Scheid den Auftrag gegeben habe. Ich wies die Polizei darauf hin, daß sie hier Beihilfe zu einem Diebstahl geleistet hätten, da ihnen ja bekannt war, daß es sich um meine Fahrzeuge handelte, über die Scheid kein Verfügungsrecht hat. Die Polizei erklärte lediglich, ich könne ja zivilrechtlich klären, was mit den Fahrzeugen würde; sie wüssten auch nicht, wo die Fahrzeuge seien.

Meine telefonischen Bemühungen, Scheid in seinem Büro zu sprechen, verliefen erfolglos; angeblich war er nicht da. Er teilte mir dann schriftlich mit, ab sofort sollten weitere Anliegen ausschließlich schriftlich an ihn gerichtet werden. Er teilte mit, daß die Fahrzeuge von der Gemeinde „in Besitz genommen“ und nunmehr an ihn „als Finder herausgegeben“ worden seien. Eine absurdere Begründung von einem Rechtsanwalt habe ich meiner langen Laufbahn noch nicht gehört. Juristische Schritte, sowohl zivilrechtlich wie auch strafrechtlich, habe ich insoweit gegen Scheid eingeleitet. Er will offensichtlich, da er gegenüber dem Staat auf Gebührenansprüche verzichtet hat, durch Verwertung meiner Autos erstmal Geld in seine Kasse bekommen.

Wenn bei einem Privatmann in einer von ihm gemieteten Garage diese aufgebrochen wird, und sein Fahrzeug weggebracht wird, und dann anschließend, nachdem man festgestellt hat, wer für den Diebstahl verantwortlich war, derjenige erklärt, es handle sich um eine „Fundsache“ würden der oder die Täter entweder strafrechtlich verfolgt oder in die Psychiatrie gesteckt werden. Wenn dergleichen gegen Nationalisten in diesem Lande geschieht, findet das mit Unterstützung der Polizei, die die Verfolgung verhindert, wodurch die Sache zu einem räuberischen Diebstahl wird, statt. Mit Erfolg, da ich bis heute nicht weiß, wo meine Fahrzeuge sich befinden. Ferner wird das, wie üblich, in den Medien als besonderer Coup bejubelt. Es zeigt sich einmal mehr, daß das System keinerlei Hemmungen hat, jegliche Rechtsbrüche gegenüber nationalen Menschen zu begehen. Es ist sehr ernsthaft diskutiert worden, Nationalen in diesem Lande verschiedene Grundrechte per Gesetz zu nehmen. Man ist von dieser Auffassung wieder abgerückt, da es nicht für erforderlich erachtet wurde; Grundrechte existieren, wie dieser Fall einmal mehr zeigt, weitgehend in diesem Lande für national denkende Deutsche nicht mehr. Daß Verhältnisse wie in Simbabwe gegenüber den Weißen in der BRD gegenüber Rechten gang und gebe sind, unter krasser Verletzung nicht nur der Verfassung, sondern der europäischen Menschenrechte und der Diskriminierungsgrundsätze der EU, interessiert die Medien hier nicht. Der Grad der Verfolgung zeigt nur eines: Daß das System in den letzten Zügen liegt. Die Herrschenden sehen, daß sie das Vertrauen der Bürger nicht mehr haben, und versuchen, die einzige Opposition gegenüber ihrem volksvernichtenden Kurs mit allen Mitteln zu schädigen und mundtot zu machen. Die Strafen gegen Andersdenkende waren in der DDR 1988 am härtesten. Eine Mandantin von mir bekam 1988 eine Strafe von 14 Monaten Zuchthaus Bautzen, wegen angeblicher staatsfeindlicher Hetze, weil sie nichts anderes gemacht hatte, als ein kleines weißes Bändchen an ihren Trabbi zu machen (das Zeichen für Ausreisewillige). Als die Volkspolizei sie aufforderte, das abzumachen, erklärte sie nur, sie wüsste nicht, inwieweit der Verkehr dadurch behindert würde. Diese Antwort langte für die Strafe. Vergleichbar hat die Repression gegen national denkende Deutsche (sowohl gesetzlich, wie vor den Gerichten, wie durch die Verwaltung) in den letzten Jahren laufend zugenommen, weil die Herrschenden Angst vor einem Umdenken der deutschen Bevölkerung haben.

Die Verbrecher, die für die Urteile wie im Ausreisefall verantwortlich sind, sitzen heute als Koalitionspartner mit der SPD in einem Boot. Deren Verbotsgeschrei gegen die NPD und weitere verschärfte Repression gegen national denkende Deutsche wird aber ein Umdenken hier auch nicht verhindern.



29.11.2007


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Kauf Bahnhof Melle rückabgewickelt